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FG Hamburg 23.03.2017 3 K 287/14, NWB 33/2017 S. 2483

Grundsteuer | Abbruchverpflichtung für Gebäude auf gemieteter Fläche führt zum Abschlag beim Einheitswert

Das zugunsten eines Unternehmens entschieden, dessen Betriebsgebäude auf einer gemieteten Fläche im Hamburger Hafen stehen. Anders als die Finanzverwaltung meint, bestehe eine tatsächliche Verpflichtung des Unternehmens, seine Gebäude nach Ende des Mietvertrags abzubrechen. Damit reduziere sich der für die Höhe der Grundsteuer maßgebliche Gebäude-Einheitswert erheblich.

Anmerkung:

Nach einer Überprüfung kam das zuständige Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz zu dem Ergebnis, dass die Mietverträge der ca. 200 Hafen- und Hafenindustriebetriebe mit der Hamburg Port Authority (HPA) keine echten Abbruchverpflichtungen für die auf den gemieteten Flächen errichteten Gebäude begründeten. In dem entschiedenen Fall klagte ein Unternehmen, das bereits im ...