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FG Düsseldorf 16.02.2017 14 K 3554/14 E, NWB 33/2017 S. 2483

Abgabenordnung | Nichterfassung von Einkünften beim Einscannen der Steuererklärung

Das entschieden, dass die Nichtberücksichtigung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit in der erstmaligen Einkommensteuerveranlagung aufgrund eines offensichtlichen Erfassungsfehlers eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO darstellt. Für jeden unvoreingenommenen Dritten sei bei Einsichtnahme in die Steuerakten ersichtlich, dass in dem Steuerbescheid für das Jahr 2010 die von den Klägern erklärten selbständigen Einkünfte ohne erkennbaren Grund nicht erfasst wurden.

Anmerkung:

Im Streitfall wurde die Steuererklärung der Kläger im Veranlagungsbezirk als „Schnellbearbeitung 5000er“ behandelt und gescannt. Die daraufhin ergangenen Risiko-Hinweise versah die Sachbearbeiterin mit dem handschriftlichen Vermerk „EM=Eink. § 18 EStG“ und die übrigen Risiko-Hinweise...