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StuB Nr. 14 vom Seite 554

Spielhallen und Wettbüros: Aktuelle Rechtsprechung zu Umsatz- und Vergnügungssteuer

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Essen

I. Ausgangslage

Eine hohe Konzentration von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Institutionen wird von den Kommunen i. d. R. kritisch gesehen, da sich in deren Umfeld ein oftmals unattraktives und damit unerwünschtes Straßenbild bildet. Im Zuge der Änderung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland wurde ein Abstandsgebot eingeführt sowie ein Verbot des Betriebs von Mehrfachkonzessionen (vgl. Heinze, ZfWG 2017 S. 13 ff.). Die politische Tendenz der Länder geht dahin, das Automatenspiel wieder stärker in Richtung auf ein „bloßes Unterhaltungsspiel“ zu lenken, was allerdings im Hinblick auf die Betreiber von Spielhallen zu Eingriffen in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) führen kann (vgl. Shirvani, ZfWG 2017 S. 95 ff.). Zudem versuchen Kommunen, Nutzungsänderungen von Gaststätten in Wettbüros zu verhindern (vgl. dazu: , ZfWG 2017 S. 84) sowie durch die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer diesen Geschäftszweig möglichst unattraktiv zu machen.

II. Grundlagen der Vergnügungssteuer

Gemeinden steht es nach Landesrecht frei, eine Vergnügungssteuer zu erheben. Der Steuergegenstand der ...