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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 535

Einkommensteuer: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Nutzung durch mehrere Steuerpflichtige

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer

NWB PAAAG-38327

Leitsätze

  1. Nutzen mehrere Stpfl. ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder Nutzende die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, die er getragen hat, einkünftemindernd geltend machen, sofern die Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG in seiner Person vorliegen (Änderung der Rspr.).

  2. Der Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer setzt voraus, dass dem jeweiligen Stpfl. in dem Arbeitszimmer ein Arbeitsplatz in einer Weise zur Verfügung steht, dass er ihn für seine betriebliche/berufliche Tätigkeit in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise tatsächlich nutzen kann.

  3. Nutzen Ehegatten bei hälftigem Miteigentum ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, sind die Kosten jedem Ehepartner grds. zur Hälfte zuzuordnen.

Sachverhalt
Die Kläger, die für die Streitjahre (2007 und 2008) als Eheleute zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden, sind Lehrer. Die Klägerin befand sich im Anschluss an die Geburt ihres Sohnes im Mai 2008 in Mutterschutz bzw. Elternzeit. Die Kläger nutzten gemeinsam ein in ihrem Einfamilienhaus gelegenes häusliches Arbeitszimmer mit...