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NWB Nr. 17 vom Seite 1200

Werbungskostenabzug bei beruflicher Nutzung einer im Miteigentum von Ehegatten stehenden Wohnung

Dr. Stephan Geserich

Mit hat der BFH in der Sache VI R 41/15 NWB SAAAG-80018 entschieden, dass ein Miteigentümer, der allein eine Wohnung zu beruflichen Zwecken nutzt, AfA und Schuldzinsen nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil als Werbungskosten geltend machen kann, wenn die Darlehen zum Erwerb der Wohnung gemeinsam aufgenommen wurden und Zins und Tilgung von einem gemeinsamen Konto beglichen werden.

Im Streitfall bezogen die Kläger − zusammen veranlagte Eheleute − 2007 eine im gemeinsamen Eigentum stehende Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Im selben Haus, jedoch auf einer anderen Etage und räumlich nicht mit der selbstgenutzten Wohnung verbunden, erwarben sie eine weitere – kleinere − ebenfalls im hälftigen Miteigentum stehende Wohnung, die von der Klägerin ausschließlich beruflich genutzt wurde. Die Darlehen zum Erwerb dieser Wohnung nahmen die Kläger gemeinsam auf; die Zinsen und die Tilgung sowie die laufenden Kosten beglichen sie von einem gemeinsamen Konto. In den Streitjahren (2007 und 2008) begehrte die Klägerin die Berücksichtigung der gesamten Kosten f...