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Vertrauensschutz bei Bauleistungen
Anmerkungen zum , V R 24/16
Der BFH hat sich in zwei verbundenen Verfahren erstmals zur Neuregelung des § 27 Abs. 19 UStG geäußert und dabei eine unionsrechtliche Auslegung vertreten, welche die Norm für grundsätzlich anwendbar, aber einschränkend auszulegen erklärt hat.
, V R 24/16 NWB XAAAG-41819
Welche Fragen hat der entschieden?
Wann ist laut BFH der Vertrauensschutz einzuschränken?
Was sind mögliche Folgen des Urteils?
I. Einführung
[i]Seifert, BFH bestätigt
Übergangsregelung in Bauträgerfällen, StuB 9/2017 S. 356
NWB OAAAG-44252
Meurer, Umkehr der
Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG bei Bauleistungen, NWB 31/2010 S. 2482
NWB MAAAD-47448
Ramb, Korrektur der
Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen, KSR 5/2017 S. 9
NWB VAAAG-43898
Mann/Oechler,
Abwicklung der Bauträgerfälle, USt direkt digital 8/2017 S. 8
NWB EAAAG-42618
Fuß,
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen, USt direkt
digital 16/2014 S. 11
NWB UAAAE-71644 Zur Bekämpfung von
Steuerausfällen durch Subunternehmer im Baugewerbe, d. h. Konstellationen, in
denen betrügerische Unternehmer an die Generalunternehmer/Generalübernehmer mit
Umsatzsteuerausweis abrechneten, aber die entsprechende Umsatzsteuer nie an den
Fiskus abführten, wurde mit Wirkung zum der § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG
eingeführt. Damit waren bestimmte Bauleistungen, die an
Bauunternehmer erbracht wurden, grundsätzlich nicht mehr mit Umsatzsteuer
abzurechnen, sondern sie fielen unter die Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers. Abweichend von den sonst bestehenden Fällen des § 13b UStG
sah die R...