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Zum Sonderbetriebsausgabenabzug des Mitunternehmers einer doppelstöckigen Personengesellschaft im Inbound-Fall
Anmerkungen zum
Nach der Entscheidung des I. Senats vom sind die Refinanzierungsaufwendungen eines ausländischen mittelbaren Mitunternehmers denjenigen eines unmittelbaren inländischen Mitunternehmers in ertragsteuerlicher und steuerbilanzieller Hinsicht gleichzustellen. Der BFH lässt bei einer doppelstöckigen Mitunternehmerschaftsstruktur den (mittelbaren) Sonderbetriebsausgabenabzug im Rahmen der einheitlichen, gesonderten Feststellung der inländischen Unterpersonengesellschaft zu. Allerdings verdeutlicht die BFH-Entscheidung einmal mehr: Bei der Finanzierung grenzüberschreitend tätiger Personengesellschaften müssen nicht nur die seit 2008 geltenden Zinsschrankenregelungen (erfasst werden auch Zinsen im Sonderbetriebsvermögen) und die Sondervergütungsregelung des § 50d Abs. 10 EStG im Blick behalten werden. Zusätzlich ist bei derartigen Finanzierungsgestaltungen ab dem auch das Sonderbetriebsausgabenabzugsverbot des § 4i EStG zu beachten.
Was hat der zum Sonderbetriebsausgabenabzug entschieden?
Wie ist die Entscheidung vom zu bewerten?
Welche Aspekte bleiben weiterhin ungeklärt?