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BBK Nr. 4 vom Seite 184

Sonderbetriebsvermögen bei Mitunternehmerschaften

Gestaltungsmöglichkeiten und Bilanzierungshinweise mit ABC zu Einzelfragen

Hans Walter Schoor

[i]Kirsch, Sonderbetriebsvermögen (EStG), infoCenter NWB SAAAB-14452 Abweichend von der Handelsbilanz gehört zum steuerlichen Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft neben dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft auch das im Eigentum der Gesellschafter stehende Sonderbetriebsvermögen. Dieses setzt sich zusammen aus dem Sonderbetriebsvermögen I und II und dem negativen Sonderbetriebsvermögen. Das Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer wird in deren individuellen Sonderbilanzen erfasst. Für die Bilanzierung in der Sonderbilanz gelten die gleichen Bilanzierungsregeln wie für die Steuerbilanz der Personengesellschaft. Der Beitrag befasst sich – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – mit Anlässen, bei denen die Erstellung von Sonderbilanzen geboten oder möglich ist.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft

1. Gesamthandsvermögen

[i]Gehrmann, Mitunternehmerschaft, infoCenter NWB XAAAA-88442 Das Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft setzt sich zusammen aus dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft sowie dem aktiven Sonderbetriebsvermögen I und II und dem passiven/negativen Sonderbetriebsvermögen ihrer Gesellschafter. Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehören, sind prinzipiel...