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Grunderwerbsteuer | Verkauf von Grundbesitz einer GmbH an einen Landkreis
Der Verkauf von Grundstücken durch eine GmbH an einen Landkreis ist nicht nach § 4 Nr. 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit (Bezug: § 4 Nr. 1 GrEStG).
Nach § 4 Nr. 1 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstücks durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts von der Grunderwerbbesteuerung ausgenommen, wenn das Grundstück aus Anlass des Übergangs von öffentlich-rechtlichen Aufgaben „von der einen auf die andere juristische Person“ übergeht und nicht überwiegend einem Betrieb gewerblicher Art dient. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 GrEStG kommt nur in Betracht, so der BFH, wenn sowohl der Grundstücksveräußerer als auch der Grundstückserwerber eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind. Ist der Veräußerer, wie im Urteilsfall die GmbH, eine juristische Person des Privatrechts, ist die Steuerbefreiung nicht zu gewähren. Das g...