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Buchführung | Kontierungsvermerk auf elektronischen Eingangsrechnungen
Nach dem Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt) sind bei der Kontierung elektronisch übermittelter Eingangsrechnungen folgende Grundsätze zu beachten:
Da es die elektronische Rechnung nicht in Papierform gibt, kann auf ihr kein Kontierungsvermerk angebracht werden. Jedoch kann eine Kontierung über einen Datensatz mit der elektronischen Rechnung verbunden oder durch einen Index oder Barcode elektronisch [i]Verbindung des Kontierungsvermerks mit der Rechnungverknüpft werden.
Nach den GoBD muss der Originalzustand der elektronischen Rechnung jederzeit lesbar gemacht werden; etwaige Veränderungen oder Bearbeitungsvorgänge müssen protokolliert und mit der [i]Lesbarkeit des OriginalzustandsRechnung abgespeichert werden. Außerdem muss aus der Verfahrensdokumentation ersichtlich sein, wie die Rechnungen erfasst, empfangen, verarbeitet, ausgegeben und aufbewahrt ...