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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 2 vom Seite 12

E-Health: Mit dem eArztbrief und dem elektronischen Heilberufsausweis hat die Zukunft begonnen

Tim Hesse

Digitale Datenverarbeitung ist allgegenwärtig. Auch in Praxen und Krankenhäusern. Die Datenübermittlung erfolgt dort jedoch – von einzelnen Ausnahmen abgesehen – regelmäßig noch immer analog per Brief und Fax. Dies soll sich nun ändern. Seit dem wird der Versand elektronischer Arztbriefe finanziell gefördert. Die Krankenkassen zahlen eine Pauschale von 0,55 € für jeden elektronisch übermittelten Brief, wenn dessen Übertragung sicher erfolgt und der Papierversand entfällt. Die Förderung wird zwischen Sender und Empfänger aufgeteilt: 0,28 € erhalten Ärzte für den Versand eines elektronischen Arztbriefs (Nr. 86900 EBM), 0,27 € für den Empfang (Nr. 86901 EBM). Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Ohne elektronischen Heilberufsausweis („eArztausweis“) ist eine Teilnahme an der Kommunikation per eArztbrief nicht möglich.

A. Rechtlicher Hintergrund

Dem durch das E-Health-Gesetz geschaffenen § 291f SGB V zufolge ist vom Beginn des Jahres 2017 an eine Pauschale von 0,55 € pro Übermittlung eines elektronischen Briefs zwischen den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten und Einrichtungen zu zahlen, wenn die Übermittlung durch sichere elektronische Verfahren erfolgt und dadurch ...