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LSG Stuttgart 21.06.2016 L 11 KR 455/16, NWB 4/2017 S. 248

Sozialversicherungsrecht | Entfallen der Krankengeldgewährung infolge mangelnder Mitwirkung des Versicherten

Tritt ein Versicherter mit laufendem (wenn auch zeitlich begrenztem) Krankengeldbezug die antragsgemäß bewilligte Rehabilitationsmaßnahme ohne Angabe von Gründen nicht an, kann der Versicherungsträger ihm die weitere Gewährung des Krankengelds – wenn auch nicht gestützt auf § 51 Abs. 3 SGB V, sondern allein unter analoger Anwendung des § 66 SGB I – wegen fehlender Mitwirkung versagen.

Anmerkung:

Der Kläger, den die Krankenkasse zur [i]Marburger, NWB 13/2015 S. 928Beantragung einer entsprechenden Reha-Maßnahme und auch anschließend – nach Bewilligung – zu deren Antritt aufforderte (§ 51 SGB V) ( NWB IAAAE-85548 zur gerichtlichen Nachprüfbarkeit des Ermessens), führt als Grund für den Nichtantritt der sechswöchigen stationären Reha lediglich an, dass für ihn die damit verbundene zeitaufwendige Bahnreise ...