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NWB direkt Nr. 4 vom Seite 83

Erschwerte Bedingungen beim Antrag zum Teileinkünfteverfahren

Dr. Martin Weiss

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAF-90818 Die Abgeltungsteuer hat durch die jüngste Änderung des § 32d EStG im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom (BGBl 2016 I S. 3000) ihre erste rechtsprechungsbrechende Änderung erfahren. Damit wird nun bezüglich der für die Option zum Teileinkünfteverfahren nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG erforderlichen „beruflichen Tätigkeit“ ein höheres Maß an Einflussnahme auf die Kapitalgesellschaft vorausgesetzt.

Ausführlicher Beitrag s. .

Entwicklung der Abgeltungsteuer

[i]Änderung zum VZ 2017Die Abgeltungsteuer hat in ihrer achtjährigen Existenz bereits mehrere Änderungen erfahren. Dabei hat der Gesetzgeber jedoch bislang nicht zum Instrument des rechtsprechungsbrechenden Gesetzes gegriffen. Durch die Änderung des § 32d EStG ist erstmals eine solche Gesetzgebung bei der Abgeltungsteuer aufgetreten. Nach dem neuen § 32d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG werden für eine Option zum Teileinkünfteverfahren nun erhöhte Anforderungen gestellt. Insbesondere erfordert die Option, dass der Steuerpflichtige einen maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf die wirtschaftliche Tätigkeit der Kapitalgesellschaft nehmen kann.

Antragstellung nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG

[i]Rechtsfolgen der AntragstellungDie Antragstellung zum Teileinkü...