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OLG Hamm 26.08.2016 15 W 73/16, NWB 4/2017 S. 248

Erbrecht | Einsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten in Nachlassakte

Da der Pflichtteilsberechtigte als Beteiligter des Eröffnungsverfahrens ein berechtigtes Interesse daran hat, sich Kenntnis vom Umfang des Nachlasses und damit von der Höhe seines Pflichtteilsanspruchs zu verschaffen, umfasst sein Recht auf Akteneinsicht auch die Nachlassaufstellung inklusive des vom Erben ausgefüllten Wertfragebogens (§ 13 FamFG). Dass diese/r dabei auch für einen anderen Zweck erstellt wurde, steht dem berechtigten Verlangen des Pflichtteilsberechtigten nicht entgegen.

Anmerkung:

Auch dadurch, dass dem Pflichtteilsberechtigten neben anderen Erkenntnisquellen insbesondere aber ein unmittelbarer Auskunftsanspruch (§ 2314 BGB) gegenüber den Erben als Pflichtteilsschuldner zusteht, wird sein berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in die gesamte Verfahrensakte nich...