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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 11-12 | Umsatzsteuer: EuGH stoppt Verzinsung bei Berichtigungen von Rechnungen

Der EuGH hat klargestellt, dass die Berichtigung einer Rechnung zurückwirkt. Damit geht einher, dass für geltend gemachte Vorsteuern keine Nachzahlungszinsen mehr anfallen, ggf. die gezahlten Nachzahlungszinsen sogar zurückgefordert werden können. Der EuGH hat damit einem übertriebenen Formalismus eine klare Absage erteilt. Unklar ist allerdings, welche Mindestanforderungen eine Rechnung erfüllen muss, um ergänzt und berichtigt werden zu können.

Track 11 | Verweigerung der nachträglichen Rechnungskorrektur ist europarechtswidrig

Welche aktuelle Entscheidung zur Umsatzsteuer stand beim 39. Deutschen Steuerberatertag in Dresden besonders im Blickpunkt? Das ist leicht zu beantworten. Es war natürlich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Sache „Senatex” – zur Rückwirkung bei der Berichtigung einer Rechnung. Der EuGH hat einem übertriebenen Formalismus eine klare Absage erteilt und die Verzinsung bei der Berichtigung von Rechnungen gestoppt.

Der Vorsteuerabzug setzt den Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung voraus. Die Anforderungen hieran sind streng. Nicht nur, dass eine Rechnung eine Vielzahl von Angaben enthalten muss. Diese müssen auch inhaltlich detailliert und richtig se...