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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 02-03 | Umsatzsteuer: BMF-Schreiben zur vorsteuererhaltenden rückwirkenden Berichtigung von Rechnungen

Das BMF hat auf Basis der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs seine Regelungen zum Vorsteuerabzug ohne Rechnung sowie zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung aktualisiert. Der Vorsteuerabzug ist danach möglich, wenn die Rechnung nicht alle formellen Voraussetzungen erfüllt. In diesem Fall kann der Unternehmer durch objektive Nachweise belegen, dass Leistungen für sein Unternehmen erbracht worden sind.

Wir beginnen mit einer sehr wichtigen und längst überfälligen Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Umsatzsteuer. Auf Basis der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs , über die wir Sie laufend in „Steuern mobil” informiert haben, hat sich das BMF endlich geäußert – zur rückwirkenden Berichtigung von Rechnungen auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung und zum Vorsteuerabzug ohne Besitz einer ordnungsmäßigen Rechnung.

Wenn Sie sich ausführlich über die umfassende Verwaltungsanweisung informieren wollen, empfehlen wir Ihnen einen Blick in die NWB-Datenbank. Wir haben gleich mehrere lesenswerte Kommentierungen aus NWB-Zeitschriften für Sie freigeschalte...