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Erlöserfassung von Abschlagszahlungen?
Folgerungen aus der jüngeren Rechtsprechung
Einer der wichtigsten GoB ist das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Für die Realisation ist die Entgeltzahlung grundsätzlich unerheblich, entscheidend ist die Leistungserbringung. In einem der jüngeren Urteile stellte der BFH jedoch fest, unter bestimmten Voraussetzungen führe ein Anspruch auf eine Abschlagszahlung zu einer Erlöserfassung. Das Urteil löste eine kontroverse Diskussion aus. Abschlagszahlungen sind in vielen Branchen als wesentlicher Teil der Unternehmensfinanzierung von großer praktischer Bedeutung. Daher werden im vorliegenden Beitrag die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine gewinnrealisierende Erfassung von Abschlagszahlungen untersucht.
Grützner, Handelsrechtliche Bewertungsvorschriften (HGB), infoCenter NWB ZAAAE-94328
Welche Bedingungen sind zur Erlöserfassung bei Abschlagszahlungen zu erfüllen?
Wie ist die Sichtweise des zu werten?
Wie reagierte das BMF darauf?
I. Funktion und Abgrenzung von Abschlagszahlungen
[i]Brand/Fischer/Roos,
Umsatzrealisierung nach HGB und IFRS, StuB 21/2016 S. 803
NWB UAAAF-85541
Hoffmann,
Gewinnrealisation beim Gerüstbau, StuB 19/2016 S. 717
NWB PAAAF-83337
Marx, Grundsätze der
Gewinnrealisierung im Handels- und Steuerbilanzrecht, StuB 9/2016 S. 327
NWB TAAAF-72768
Hoffmann, Die
Abnahme als Realisationstatbestand beim Werkvertrag, StuB 16/2015 S. 609
NWB VAAAE-99516
Hoffmann,
Gewinnrealisierung von Teilleistungen, StuB 22/2014 S. 829
NWB YAAAE-79764
Adrian,
Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen, StuB 23/2014 S. 893
NWB RAAAE-80704
Hoffmann/Lüdenbach,
NWB Kommentar Bilanzierung, 7. Aufl., Herne 2016, § 252 Rz. 110
NWB SAAAE-80277 In der
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