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StuB Nr. 22 vom Seite 843

Erlöserfassung von Abschlagszahlungen?

Folgerungen aus der jüngeren Rechtsprechung

Dominik Korte, LL.B. und WP Prof. Dr. habil. Robin Mujkanovic

Einer der wichtigsten GoB ist das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Für die Realisation ist die Entgeltzahlung grundsätzlich unerheblich, entscheidend ist die Leistungserbringung. In einem der jüngeren Urteile stellte der BFH jedoch fest, unter bestimmten Voraussetzungen führe ein Anspruch auf eine Abschlagszahlung zu einer Erlöserfassung. Das Urteil löste eine kontroverse Diskussion aus. Abschlagszahlungen sind in vielen Branchen als wesentlicher Teil der Unternehmensfinanzierung von großer praktischer Bedeutung. Daher werden im vorliegenden Beitrag die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine gewinnrealisierende Erfassung von Abschlagszahlungen untersucht.

Grützner, Handelsrechtliche Bewertungsvorschriften (HGB), infoCenter NWB ZAAAE-94328

Kernfragen
  • Welche Bedingungen sind zur Erlöserfassung bei Abschlagszahlungen zu erfüllen?

  • Wie ist die Sichtweise des zu werten?

  • Wie reagierte das BMF darauf?

I. Funktion und Abgrenzung von Abschlagszahlungen

[i]Brand/Fischer/Roos, Umsatzrealisierung nach HGB und IFRS, StuB 21/2016 S. 803 NWB UAAAF-85541 Hoffmann, Gewinnrealisation beim Gerüstbau, StuB 19/2016 S. 717 NWB PAAAF-83337 Marx, Grundsätze der Gewinnrealisierung im Handels- und Steuerbilanzrecht, StuB 9/2016 S. 327 NWB TAAAF-72768 Hoffmann, Die Abnahme als Realisationstatbestand beim Werkvertrag, StuB 16/2015 S. 609 NWB VAAAE-99516 Hoffmann, Gewinnrealisierung von Teilleistungen, StuB 22/2014 S. 829 NWB YAAAE-79764 Adrian, Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen, StuB 23/2014 S. 893 NWB RAAAE-80704 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 7. Aufl., Herne 2016, § 252 Rz. 110 NWB SAAAE-80277 In der ...