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BBK Nr. 22 vom

Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei sog. „gemischten“ Verträgen

Klaus Wiechers

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Der Streitfall der Entscheidung des NWB VAAAF-73239 betraf die Gewinnrealisierung bei der Erfüllung eines Gerüstbauvertrags. Danach schuldete der Gerüstbauer (Klägerin) den Auf- und Abbau sowie die Gebrauchsüberlassung der Gerüste für die mit dem Auftragnehmer vertraglich vereinbarte Zeitdauer. Letztere unterteilt sich aufgrund der allgemeinen technischen Vertragsbedingungen der VOB/C für Gerüstarbeiten DIN 18451 in eine sog. Grundeinsatzzeit sowie eine im Einzelfall ggf. darüber hinausgehende Zusatzzeit der Gebrauchsüberlassung.

[i]Hoffmann, Gewinnrealisation beim Gerüstbau, StuB 19/2016 S. 717 NWB PAAAF-83337Das FG urteilte, der selbständige Gerüstbauvertrag sei zivilrechtlich als einheitlicher Vertrag anzusehen, der nur in seiner Gesamtheit ein sinnvolles Ganzes ergibt und aus dem der Gerüstbauer mehrere wesentlichen, verschiedenen Vertragstypen entsprechende Hauptleistungen schuldet.

Ob ein gegenseitiger Vertrag am Bilanzstichtag voll oder nur teilweise erfüllt ist und daher noch ein zum Teil schwebendes Geschäft vorliegt, ist unter Berücksichtigung der für das jeweilige Rechtsgeschäft geltenden zivilrechtlichen Vorschriften zu ents...