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Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung
, „Senatex“
Der EuGH hat über die Frage entschieden, ob die Berichtigung einer Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs aus der in der Rechnung aufgeführten Leistung Rückwirkung entfalten kann. Wie bereits der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vom ist auch der EuGH in seinem Urteil zu dem Ergebnis gekommen, dass der Berichtigung einer unvollständigen Rechnung – entgegen der deutschen Rechtslage – Rückwirkung zukommt.
A. Entscheidung des EuGH in der Sache C-518/14
Nach dem Urteil stellt der Besitz einer Rechnung i. S. des Art. 226 MwStSystRL eine (lediglich) formelle Voraussetzung für das Recht auf Vorsteuerabzug dar (nicht jedoch, wie man durchaus Art. 178 Buchst. a MwStSystRL auch entnehmen könnte, eine materiell-rechtliche Voraussetzung; immerhin muss der Unternehmer nach dieser Vorschrift eine gemäß Titel XI Kapitel 3 Abschnitt 3 bis 6 ausgestellte Rechnung besitzen, d. h. eine Rechnung, die insbesondere alle obligatorischen Angaben enthält). Ferner stellt das Gericht klar, dass die Auferlegung von Nachzahlungszinsen wegen nicht rückwirkender Anerkennung von Rechnungsberichtigungen zu einer steuerlichen Belastung führe, obwohl das gemeinsame Mehrwertsteuersystem die Neutralität der MwSt garantiere.
Damit ist wohl auch die bisherige B...