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NWB-BB Nr. 11 vom Seite 338

Forderungseinzug durch eigenes Inkasso, Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte?

Diese Vollstreckungsmaßnahmen sind zu empfehlen

Prof. Dr. Harald Ehlers

Immer wieder stehen Gläubiger vor der Frage, ob überhaupt und wie sie gegen renitente Schuldner, die auf Mahnungen nicht reagieren, ihre Forderungen durchsetzen. Denn es droht, dass dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterher „geworfen“ wird, weil die Kosten von erfolglosen Vollstreckungsmaßnahmen beim Auftraggeber hängen bleiben. Im Folgenden werden drei Wege des Forderungseinzugs betrachtet: Eigenes Inkasso, Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei.

I. Das eigene Inkasso

Übersicht 1 zeigt, dass das eigene Inkasso-Forderungsmanagement zeit- und damit kostenintensiv ist (Quelle: www.straetus-inkasso.de).

Zu beachten ist insbesondere, dass beim eigenen Inkasso-Forderungsmanagement juristische Fehlerquellen wie Anforderungen an rechtswirksame Mahnungen, die Berechnung berechtigter Verzugsschäden/-zinsen oder ordnungsgemäßes gerichtliches Vorgehen drohen.

Seit dem ist zwar das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft. Aber trotz der Formalisierung und der Möglichkeit der Verlagerung von Kompetenzen und Recherchemöglichkeiten auf den Gerichtsvollzieher muss der Gläubiger die richtige, bei Erfolglosigkeit des Vorgehens kostenla...