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StuB Nr. 19 vom Seite 738

Umsatzsteuerpflicht bei Sale-and-lease-back-Geschäften

Anmerkungen zum

RA Dr. Tobias Rolfes

Der BFH hatte einen Fall zur umsatzsteuerlichen Behandlung einer Sale-and-lease-back-Konstruktion zu entscheiden. Im Wesentlichen ging es um die Einordnung der Leistung als Lieferung, sonstige Leistung und um die Steuerbefreiung als Kreditgeschäft nach § 4 Nr. 8 Buchst. a) UStG. Daneben ging es auch um Fragen der Rechnungsstellung und § 14c UStG.

Kernaussagen
  • Sale-and-lease-back-Geschäfte können nach Ansicht des BFH als Mitwirkung des Käufers und Leasinggebers an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers und Leasingnehmers zu steuerpflichtigen sonstigen Leistungen führen.

  • Das Urteil beleuchtet das Verhältnis von Sale-and-lease-back-Konstruktionen zur Steuerbefreiung der Kreditgewährung.

  • Es gibt keinen „Automatismus“ (mehr), bei Vorliegen einer sonstigen Leistung auch von einer steuerfreien Kreditvergabe auszugehen.

I. Sachverhalt

[i]Ronig, Sale-and-lease-back-Verfahren, infoCenter NWB SAAAB-36692Walkenhorst, Sale-and-lease-back-Geschäfte, USt direkt digital 14/2016 S. 2 NWB MAAAF-78313Brunner, Sale-and-lease-back-Geschäfte, KSR 9/2016 S. 10 NWB OAAAF-80793Unkelbach, Ertragsrealisation bei Sale-and-lease-back-Gestaltungen aus Sicht der Umsatzsteuer, PiR 4/2007 S. 97 NWB RAAAC-41739 Die Klägerin ist eine GbR mit dem Zweck, elektronische Informationssysteme der Firma I zu erwerben und sofort an diese zurück zu verleasen. Im Jahr 2006 kaufte die Klägerin die Informationssysteme für 960.000 € zzgl. Umsatzsteue...