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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 02-03 | Lohnsteuer: Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer

Nach einer Kurzinformation der OFD Nordrhein-Westfalen häufen sich derzeit Anfragen zu Fällen, in denen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Überlassung eines Dienstfahrrads zur privaten Nutzung anbieten. Die OFD weist daraufhin, dass die lohnsteuerliche Behandlung davon abhängig ist, wem das (Elektro-)Fahrrad wirtschaftlich zuzurechnen ist. Dies ist regelmäßig der Arbeitgeber.

Track 02 | Wirtschaftliche Zurechnung eines Fahrrads ist entscheidend

Derzeit häufen sich Anfragen zu Fällen, bei denen Unternehmen ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad überlassen, das auch privat genutzt werden darf. Das berichtet die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in einer Kurzinformation und informiert über die lohnsteuerliche Behandlung. Vor allem Elektrofahrräder stehen hoch im Kurs. Das gilt für echte E-Bikes ebenso wie für Pedelecs. Das sind Elektroräder, bei denen der Motor nur dann aktiviert wird, wenn der Fahrer in die Pedale tritt.

Das Vertragsmodell sieht – laut OFD – üblicherweise so aus: Der Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag ab mit einem Provider, der die gesamte Abwicklung betreut. Zwischen dem Arbeitgeber und einem Leasinguntern...