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Neues zur Gestellung und Abrechnung von Job-Bikes
Nettolohnoptimierung durch Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer
[i]OFD NRW, Kurzinfo LSt vom 17.5.2017 NWB GAAAG-48439 Die OFD Nordrhein-Westfalen hat sich mit Kurzinformation LSt vom NWB GAAAG-48439 eingehend mit der Frage der lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer auseinandergesetzt. Diese offensichtlich abgestimmte Verwaltungsanweisung hat gerade auch für die Lohnoptimierung Bedeutung, zumal sich einige Gestaltungen in diesem Bereich als Haftungstatbestand für den [i]Grundlagen „Sachzuwendungen an Arbeitnehmer“ NWB IAAAE-67929 Arbeitgeber erweisen können. Die Verwaltungsanweisung lässt jedoch Fragen offen. So wird z. B. keine Stellungnahme zum (Elektro-)Fahrrad bei Gewinneinkünften und den umsatzsteuerrechtlichen Folgerungen abgegeben. Mit weiteren Konkretisierungen durch die Finanzverwaltung ist zu rechnen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Grundsätzliches
[i]infoCenter „Geldwerter Vorteil“ NWB SAAAB-05662 Viele Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern bereits (Elektro-)Fahrräder zur privaten Nutzung bzw. zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG) bzw. diesen gleichgestellte Fahrten zu einem Arbeitgeber-Sammelpunkt bzw. zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG) zur Verfügung. Die korrekte Berechnung des durch die Gestellung eines (Elektro-)Fahrrads ausgelösten...