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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 02-05 | Lohnsteuer: Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer zur privaten Mitbenutzung

Nach einer Kurz-Info der OFD Nordrhein-Westfalen häufen sich aktuell Anfragen zu Fällen, in denen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Überlassung eines Dienstrads zur privaten Nutzung anbieten. Vor allem sind es Elektro-Fahrräder, die derzeit hoch im Kurs stehen. Die OFD informiert über ein Vertragsmodell, das besonders häufig gewählt wird, und zeigt die lohnsteuerlichen Konsequenzen auf. Wir nutzen die Gelegenheit, Ihnen einige praxisrelevante Tipps zu geben.

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat jüngst berichtet: Aktuell häufen sich Anfragen zu Fällen, in denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Überlassung eines Dienstrads auch zur privaten Nutzung anbieten. Vor allem sind es Elektro-Fahrräder, die derzeit hoch im Kurs stehen. Die OFD hat ihre Verwaltungsanweisung hierzu aus dem letzten Jahr auf den neuesten Stand gebracht.

Ein Vertragsmodell wird besonders häufig gewählt. Der Arbeitgeber schließt dabei mit einem Provider, der die gesamte Abwicklung betreut, einen Rahmenvertrag ab. Zudem werden zwischen dem Arbeitgeber und einem Leasinggeber Verträge über Fahrräder mit einer festen Laufzeit von zumeist 36 Monaten abgeschlossen. Oder es wird ...