Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ergänzung zur Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Hinweise zur Verfügung der
Der Ausfuhrhandel mit Ländern außerhalb der EU gewinnt von Jahr zu Jahr an Bedeutung. Absatzmärkte außerhalb der EU werden immer wichtiger. Das geht gleichzeitig mit der Tendenz einher, dass Ausfuhren in die EU-Mitgliedstaaten in den letzten Jahren deutlich an Gewicht verloren haben. So wuchs laut statistischem Bundesamt beispielsweise der Ausfuhrumsatz von 600 Mrd. € im Jahr 2000 auf 2.000 Mrd. € in 2015.
Diese Ausfuhrumsätze betreffen auch die Lieferungen für nicht unternehmerische Zwecke bzw. an Privatpersonen, die in den letzten Jahren zunehmend durch Bestellungen im Online-Handel stattfinden. In diesen Fällen bestellt ein Abnehmer aus einem Drittland Ware bei einem inländischen Unternehmer, der die Ware an eine inländische Zwischenstation versendet. Die Ware wird vom Abnehmer an der inländischen Zwischenstation abgeholt und im persönlichen Reisegepäck in das Drittlandsgebiet ausgeführt. Die Frage der Behandlung der Umsatzsteuer war bisher in den Fällen, bei denen die Beförderung unterbrochen wird (Unternehmen liefert an die Zwischenstation im Inland, der Abnehmer aus Drittland holt die Ware dort ab), nicht eindeutig geklä...