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Arbeitshilfe Oktober 2017

Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden führen nicht zu anschaffungsnahen Herstellungskosten

Gehören Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden an einer vermieteten Eigentumswohnung in die Sphäre der anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().