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Neues zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
Sonderregelung gegenüber § 255 HGB, Schönheitsreparaturen, Herstellung der Betriebsbereitschaft
Der IX. Senat des BFH hat mit drei Urteilen vom die Grundsätze zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG fortgeschrieben. Der nachfolgende Beitrag geht auf die mit der Normierung der anschaffungsnahen Herstellungskosten verbundenen Rechtsanwendungsprobleme ein, stellt die hierzu neu ergangene Rechtsprechung des vor, die den Begriff der „Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG weit ausgelegt hat, und weist auf die sich hieraus ergebenden Konsequenzen hin. Außerdem werden weitere aktuelle Verfahren und Entscheidungen sowie ausgewählte, offene Rechtsfragen zu § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG in der Praxis dargestellt. Für das Verständnis der neuen Rechtsprechungsgrundsätze ist zudem die Kenntnis der Entstehungsgeschichte des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bedeutsam.
NWB BAAAF-82844, IX R 22/15 NWB RAAAF-82843 und IX R 15/15 NWB HAAAF-82842
Sind in die 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG auch Aufwendungen einzubeziehen, die nach handelsrechtlichen Grundsätzen als Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB zu qualifizieren sind?
Was versteht man unter Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG?
Wann ist von einer Renovierung und Modernisierung im Zusammenhang mit der Anschaffung des Gebäudes...