Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kongruenzvereinbarung – ein Instrument zur Vermeidung der Insolvenzanfechtung?
BGH, Urteil vom 17. 12. 2015 - IX ZR 287/14
[i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 Unternehmen, die (z. B. als Werkunternehmer oder Dienstleister) in vertraglichen Leistungsbeziehungen zu Unternehmen in der Krise stehen, sehen sich regelmäßig mit folgenden Fragen konfrontiert: Kann ich noch an das kriselnde Unternehmen liefern? Wie stelle ich sicher, dass meine Leistung vergütet wird? Was muss ich tun, um eine Zahlung des kriselnden Unternehmens auch behalten zu können? Wie lässt sich eine Gegenleistung (Vergütung) für den Fall einer Insolvenz des kriselnden Unternehmens möglichst insolvenzfest ausgestalten? Der Umgang mit solchen Fragen ist in der Praxis von großer Unsicherheit geprägt. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass schwierige und bisweilen strittige insolvenzanfechtungsrechtliche Themenkreise betroffen sind. Hier haben zwei Urteile des BGH weiteres Licht ins Dunkel gebracht. Der BGH hat im Urteil vom - IX ZR 287/14 NWB NAAAF-66585 seine jüngere Rechtsprechung zu sog. Kongruenzvereinbarungen ( NWB KAAAE-71429) bestätigt. Das Urteil, die tragenden Gründe und die praktischen Folgen werden in diesem Beitrag näher beleuchtet.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in