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NWB Nr. 3 vom Seite 121

Das Insolvenzrecht 2017 (Teil 1)

Gesetzesreformen und wichtige Urteile des BGH

Professor Dr. Gerhard Pape

Die Fortentwicklung des Insolvenzrechts im vergangenen Jahr war maßgeblich durch die Diskussion um die Änderung des Anfechtungsrechts, das zur Herabsetzung der Anfechtungsrisiken entschärft werden sollte, geprägt. Neben die seit April 2017 auf neu eröffnete Verfahren bereits anzuwendenden Vorschriften des geänderten Insolvenzanfechtungsrechts treten am die Vorschriften des Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen v.  in Kraft. Zudem gibt es neue Regelungen in der EuInsO. Und der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Senat hat sich in verschiedenen Entscheidungen vornehmlich mit der Vorsatzanfechtung beschäftigt.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Gesetzliche Neuregelungen

1. Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz

Am ist das o. g. Gesetz verkündet worden (BGBl 2017 I S. 654). In der Rechtsprechung des BGH konnten sich die veränderten Regelungen [i]Pape, NWB 37/2017 S. 2841allerdings noch nicht auswirken. Hier dürften erste Entscheidungen grds. frühestens Ende des Jahres 2018 zu erwarten sein. Damit ist au...