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NWB Nr. 11 vom Seite 722

Das Insolvenzrecht im Rückblick auf das Jahr 2018

Weiterentwicklungen durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Prof. Dr. Gerhard Pape

Im Mittelpunkt der rechtlichen Diskussion stand im Jahr 2018 der bislang nicht verabschiedete Entwurf einer Europäischen Richtlinie für einen Restrukturierungsrahmen, der in den kommenden Jahren Maßgaben für ein vorinsolvenzliches Verfahren geben könnte, das in die Insolvenzordnung zu integrieren wäre. Die Voraussetzungen für die Einleitung und Ausgestaltung eines solchen Verfahrens sind allerdings längst nicht geklärt. So war die Fortentwicklung des Insolvenzrechts im vergangenen Jahr maßgeblich durch die Rechtsprechung geprägt. Der BGH hat sich vermehrt mit Fällen zur Anfechtung unentgeltlicher Leistungen des Schuldners und zur Haftung des Insolvenzverwalters befasst.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Insolvenzeröffnungsverfahren

An der beständig niedrigen Zahl von Entscheidungen des BGH zum Insolvenzeröffnungsverfahren hat sich auch im vergangenen Jahr nichts geändert. Zugelassene Rechtsbeschwerden haben weiterhin Seltenheitswert. Weitaus häufiger hat sich das Gericht mit unterschiedlichen Wirkungen der Verfahrenseröffnung befasst.

1. Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für das Insolvenzverfahren

[i]Begriff des COMI verordnungskonform auslegenHinzuweisen ist an dieser Stelle auf eine Entscheidung (Beschluss v.  - IX Z...