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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 7 vom Seite 7

Vorsteuerabzug aus Beratungsleistungen vor Gründung einer GmbH

Holger Patzschke

Der Unternehmer kann die in Rechnungen gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Dies gilt insbesondere, wenn es eine nach deutschem Recht geschuldete Steuer ist, die Rechnung die gemäß § 14 UStG vorgegebenen Inhalte enthält, der Unternehmer der Regelbesteuerung unterliegt und er die Lieferungen und sonstigen Leistungen für sein Unternehmen bezieht (Grundgedanke der Neutralität der Umsatzsteuer). Es bedarf also einer Kausalität in einem Unternehmen. Bei Unternehmensgründungen muss aber der Empfänger der bezogenen (z. B. Beratungs-)Leistung nicht zwingend identisch mit dem Unternehmer sein, der schließlich umsatzsteuerpflichtige Leistungen ausführen wird.

I. Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer (Kläger) beabsichtigte, eine unternehmerische Tätigkeit aufzunehmen. Diese sollte im Rechtskleid einer GmbH umgesetzt werden. Hierzu bezog er Beratungsleistungen einer Unternehmensberatung sowie eines Rechtsanwalts. Gegenstand der Beratungsleistungen waren u. a. die GmbH-Gründung und der Erwerb von Vermögensgegenständen für die GmbH. Final kam es nicht zur Umsetzung. Sowohl die GmbH-Gründung als auch der Erwerb von Vermögensgegenständen unterblieben. I...