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Vorsteuerabzug bei beabsichtigter Unternehmensgründung
Leistungsbezug durch den Gesellschafter in spe setzt Investitionsumsatz voraus
Der Vorsteuerabzug aus den Gründungskosten einer Kapitalgesellschaft führt zu unterschiedlichen umsatzsteuerrechtlichen Problemen. In der Praxis muss genau auseinandergehalten werden, wer als Leistungsempfänger auftritt. Einen Vorsteuerabzug kann nur ein Unternehmer beanspruchen. Ist der Leistungsempfänger daher kein Unternehmer, geht der Vorsteueranspruch in Leere.
Sachverhalt des Streifalls
Der Kläger in dem Verfahren wollte eine GmbH gründen, in der er unternehmerisch bzw. wirtschaftlich tätig werden wollte. Er allein sollte die Anteile an der Gesellschaft halten. Geplant war der Erwerb von Vermögensgegenständen aus einer anderen GmbH (Bauelemente-GmbH). Der Kläger nahm im Rahmen der Gründung der GmbH Beratungsleistungen einer Unternehmensberatung zur Existenzgründung sowie die Beratung eines Rechtsanwalts zu einem (geplanten) Unternehmenskauf in Anspruch. Sowohl der Erwerb der Vermögensgegenstände von der Bauelemente-GmbH als auch die eigentliche GmbH-Gründung unterblieben. Der bislang beim Finanzamt nicht als Unternehmer geführte Kläger beanspruchte aus den genannten Eingangsleistungen einen Vorsteuerabzug, den das Finanzamt ablehnte. Das Finanzgericht ließ den Vorsteuerabzug zu...