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VO EU Nr. 2015/848 Artikel 30

Kapitel II: Anerkennung der Insolvenzverfahren

Artikel 30 Kosten

Die Kosten der öffentlichen Bekanntmachung nach Artikel 28 und der Eintragung nach Artikel 29 gelten als Kosten und Aufwendungen des Verfahrens.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KIEHL NAAAF-73152

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