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Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan 2015/2016
Neue Chancen für Investitionen im und aus dem „Land der aufgehenden Sonne“?
Am wurde in Tokio das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA Japan 2015) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan unterzeichnet. Bereits am wurde nach über fünfjähriger Verhandlung der Entwurf eines DBA paraphiert. Das Abkommen wird nach Inkrafttreten das im Jahr 1966 abgeschlossene und in den Jahren 1979 und 1983 geänderte DBA (DBA Japan) vollständig ersetzen. Der Entwurf sieht umfassende Änderungen der bisher bestehenden Regelungen vor. Da sich nunmehr direkte Investments von und nach Japan ohne Zwischenholdingstandorte anbieten sollten, wird der Beratungsbedarf sowohl für Outbound- als auch für Inbound-Aktivitäten in diesem Bereich signifikant steigen. Waren bisher „umständliche“ Holdingstrukturen (einschließlich der erforderlichen Repatriierungsmechanismen bei Gewinnen) zwangsläufig zu implementieren und für einen Teil der Unternehmer damit auch unattraktiv, bietet das neue DBA Japan 2015 insbesondere für kleinere Unternehmungen mit der Zielrichtung Japan entsprechende Alternativen.
I. Überblick
[i]DBA Japan 2015 unter NWB DokID NWB DAAAF-19033 Der Beitrag gibt zunächst einen allgemeinen Überblick über die wesentlichen Inhalte des DBA Japan 2015 und greift im Anschluss besonders praxisrelevante Teilbereiche zur näheren Untersuchu...