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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 3 vom Seite 2

Leistungen von Praxis- und Apparategemeinschaften nur an eindeutige Gesellschafter umsatzsteuerfrei

Lukas Hendricks

Mit   hatte der 15. Senat des FG Münster zu entscheiden, ob die in den Jahren 2003 und 2004 erbrachten sonstigen Leistungen einer Praxis- und Apparategemeinschaft nach § 4 Nr. 14 Satz 2 UStG (2003) umsatzsteuerfrei waren.

Die Praxis- und Apparategemeinschaft erbrachte dabei die folgenden Leistungen:

Zurverfügungstellung von

  • Praxisräumen

  • medizinischen Einrichtungen

  • Apparaten und

  • Personal

gegenüber verschiedenen Berufsausübungsgemeinschaften als Leistungsempfängern

  • Partnerschaftsgesellschaft L & Partner

  • Partnerschaftsgesellschaft Q & Partner und

  • der L & Q XY GbR

Nach § 4 Nr. 14 Satz 2 UStG (2003) waren umsatzsteuerfrei die sonstigen Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten (Krankengymnasten), Hebammen sind oder ähnliche Heilberufe ausüben. Des Weiteren müssen diese Leistungen gegenüber den Mitgliedern der Gemeinschaft erbracht und unmittelbar zur Ausführung der begünstigten steuerfreien Umsätze verwendet werden.

Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem derzeit gültigen § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG, der allerdings zusätzlich erfordert, dass die Gemeinschaft von ihren Mitgliedern lediglich die genaue Erstattung ...