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Einkommensteuer | Erwerbsminderungsrenten nach Bezug erstattungspflichtigen Krankengelds
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Hat ein Steuerpflichtiger Krankengeld bezogen und wird infolge der späteren Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente der hierfür zuständige Leistungsträger erstattungspflichtig, gilt der Rentenanspruch des Berechtigten insoweit gem. § 107 Abs. 1 SGB X als erfüllt. Die Erwerbsminderungsrenten unterliegen damit bereits im Zeitpunkt des Zuflusses des Krankengelds im Umfang der Erfüllungsfiktion mit ihrem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer. (2) Die Grundsätze [i]infoCenter „Alterseinkünftegesetz“ NWB RAAAB-54644 des (BStBl 2003 II S. 391) gelten auch für die durch das Alterseinkünftegesetz eingeführte nachgelagerte Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten.