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Einkommensteuer | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Heirat
Nach dem kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG Steuerpflichtigen, welche die besondere Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung (§ 26c EStG) gewählt haben, anteilig für die Monate des Alleinstehens gewährt werden.
Mit dem StVereinfG 2011 wurden ab dem Veranlagungszeitraum 2013 u. a. die besondere Veranlagung gem. [i]Zu den Änderungen bei der Ehegatten-Veranlagung ab VZ 2013 s. Egner/Quinten/Kohl, NWB 5/2013 S. 273§ 26c EStG a. F. und die getrennte Veranlagung von Ehegatten gem. § 26a EStG a. F. abgeschafft, wobei Letztere durch die Einzelveranlagung von Ehegatten ersetzt wurde. Die Grundprinzipien der „Ehegatten-Veranlagung“, wie z. B. die Anwendung des sog. Splitting-Verfahrens im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten gem. § 26b EStG, blieben erhalten.