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BFH 28.10.2015 I R 10/13, NWB 9/2016 S. 610

Körperschaftsteuer | Bonuszahlungen einer Genossenschaftsbank als verdeckte Gewinnausschüttung

Zahlungen eines Kreditinstituts in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft aus einem Bonusprogramm für Genossenschaftsmitglieder sind Einkommensverwendungen und damit gemäß verdeckte Gewinnausschüttungen an die Genossen, wenn das Programm die Vorteile entgeltunabhängig gewährt.

Anmerkung:

Zuwendungen und Vorteile, die eine Genossenschaft ihren Mitgliedern, die mit ihr in Geschäftsbeziehung stehen, gewährt, können Preisminderungen, nach § 22 KStG abzugsfähige Rückvergütungen oder (verdeckte) Gewinnausschüttungen sein. Letzteres nahm der BFH im Streitfall an, [i]Grundlagen „Verdeckte Gewinnausschüttung mit ABC“ NWB WAAAE-85847 weil der (überdies erst jeweils nachträglich konkretisierte, nur Mitgliedern gewährte) Bonus auf einer Vielzahl von Kriterien beruhte. Die Anknüpfungskriterien dafür (es wurden „Bonuspunkte“ vergeben) wa...