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Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) zum 1. 1. 2016 in Kraft getreten
Das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG) soll die Qualität der Krankenhausversorgung stärken und die Zahl der Pflegekräfte am Krankenbett erhöhen. Das Gesetz ist zum in Kraft getreten. Die Kernpunkte des neuen Gesetzes werden nachfolgend kurz dargestellt.
1. Förderprogramm für Pflegestellen
Das KHSG sieht vor, dass in den Jahren 2016 bis 2018 in den Krankenhäusern 660 Mio. € für die Einstellung von Pflegekräften investiert wird, welche an der unmittelbaren Versorgung der Patienten beteiligt sind. Ab 2019 sollen jährlich 330 Mio. € pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. 10 % der entstehenden Kosten müssen seitens der Krankenhäuser selbst finanziert werden.
2. Geänderte Mengensteuerung
Ab 2017 sollen die derzeit geltenden Mehrleistungsabschläge durch den Fixkostendegressionsabschlag ersetzt werden. Krankenkassen und Krankenhäuser sollen zukünftig auf Landesebene schätzen, wie hoch der Anteil an fixen Kosten im Rahmen der Fallpauschalen durchschnittlich ist. Krankenhäusern, die mehr Leistungen als vereinbart erbringen, soll dieser Anteil bei den abgerechneten Leistungen abgezogen ...