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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 9 vom Seite 10

Einzelleistungsvergütung

Heiko Burchert

Die Einzelleistungsvergütung knüpft im Gegensatz zur Vergütung nach Fallpauschalen an eine möglichst adäquate Vergütung jedes einzelnen Leistungsbestandteils an. Dies findet sich bspw. in der ambulanten ärztlichen Versorgung, wenn die erbrachte Leistung mittels dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (im Falle gesetzlich krankenversicherter Patienten) oder der Gebührenordnung Ärzte (im Falle privat krankenversicherter Patienten) abgerechnet wird. Die Summe der abgerechneten Leistungsbestandteile und somit Leistungen ergibt dann die Vergütung für die erbrachte Leistung, vgl. auch Vergütung vertragsärztlicher Leistungen.
Aus ökonomischer Sicht ergibt sich unmittelbar der Blick auf den zu leistenden Abrechnungsaufwand und die Überlegung, ob dieser nicht zugunsten eines höheren Zeitbudgets des Arztes für die Versorgung der Patienten in adäquate pauschalierte Abrechnungen überführt werden sollte.

Fallpauschale

Eine Fallpauschale ist eine Honorierungsform, bei der alle anfallenden Leistungen (Personal und Sachmittel) je Behandlungsfall mit einem Pauschalbetrag abgegolten werden. Dazu ist neben einer möglichst großen klinischen auch eine ausreichende ökonomische ...