Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einzelleistungsvergütung
Die Einzelleistungsvergütung knüpft
im Gegensatz zur Vergütung nach Fallpauschalen an eine möglichst adäquate
Vergütung jedes einzelnen Leistungsbestandteils an. Dies findet sich bspw. in
der ambulanten ärztlichen Versorgung, wenn die erbrachte Leistung mittels dem
Einheitlichen Bewertungsmaßstab (im Falle gesetzlich krankenversicherter
Patienten) oder der Gebührenordnung Ärzte (im Falle privat krankenversicherter
Patienten) abgerechnet wird. Die Summe der abgerechneten Leistungsbestandteile
und somit Leistungen ergibt dann die Vergütung für die erbrachte Leistung, vgl.
auch Vergütung vertragsärztlicher Leistungen.
Aus ökonomischer
Sicht ergibt sich unmittelbar der Blick auf den zu leistenden
Abrechnungsaufwand und die Überlegung, ob dieser nicht zugunsten eines höheren
Zeitbudgets des Arztes für die Versorgung der Patienten in adäquate
pauschalierte Abrechnungen überführt werden sollte.
Fallpauschale
Eine Fallpauschale ist eine Honorierungsform, bei der alle anfallenden Leistungen (Personal und Sachmittel) je Behandlungsfall mit einem Pauschalbetrag abgegolten werden. Dazu ist neben einer möglichst großen klinischen auch eine ausreichende ökonomische ...