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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 1 vom Seite 9

Krankenhausfinanzierung

Prof. Dr. Heiko Burchert

Die Finanzierung eines Krankenhauses regelt, auf welche Art und Weise ein Krankenhaus für seine erbrachten Leistungen abgegolten wird. Aktuell ist eine sogenannte duale Finanzierung zu beobachten, nämlich eine Erstattung der laufenden Betriebskosten und eine Förderung der Investitionskosten. Während die Betriebskosten auf Grund ihres Anlasses, nämlich die Versorgung eines stationären Patienten, durch dessen gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden, übernimmt das jeweilige Bundesland die Förderung der Investitionskosten, sofern das Krankenhaus in der Krankenhausbedarfsplanung des Landes enthalten ist.

Da jedoch auch die Patienten selbst durch die anteilige Übernahme der „Hotelkosten“ im Umfang von 10 Euro pro Aufenthaltstag über maximal 28 Tage pro Jahr Zahlungen an das Krankenhaus (Selbstbehalt) leisten, könnte eigentlich von einer trialen Finanzierung gesprochen werden. Davor wurde die Finanzierung der Krankenhäuser im Sinne der Monistik abgewickelt.

Unlängst kam es zur Veränderung auf der Seite der Erstattung der Betriebskosten. Die bisherige Vergütung der Betriebskosten auf der Basis von Pflegesätzen wurde durch leistungsbezogene Entgelt...