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StuB Nr. 23 vom Seite 889

Wertberichtigungszeitraum bei Änderung von Jahresabschlüssen

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Begriffsinhalte

Die „Wertaufhellung“ (bilanzrechtlich unter Einschluss der Ansatzaufhellung) impliziert zwei Tatbestände: Den Wert und dessen Aufhellung, vor dem Hintergrund des Stichtagsprinzips und des konkreten Bilanzierungsgeschehens auch die Frage nach dem Zeitraum der Wertaufhellung. Die Erstellung einer Vermögensübersicht (Bilanz) bedarf der Festlegung eines bestimmten Zeitpunkts, genannt Stichtag. Auf diesen sind die Wertermittlungen von Vermögensgegenständen und Schulden vorzunehmen. Hier beginnt sofort die menschliche Unzulänglichkeit bezüglich des erforderlichen Wissens, sei dies nun bezogen auf Vergangenheitsereignisse oder auf zukünftige Geschehnisse:

  • Vergangenheitsereignisse: Wie viele und in welchem Umfang müssen Dieselmotoren zur Erfüllung von Abgasnormen angepasst werden?

  • Zukünftige Ereignisse: Wie hoch werden die Geldbußen anfallen, die von Umweltbehörden für die Nichteinhaltung von Abgasnormen erhoben werden?

Die reine Lehre löst das Zusammenspiel von Stichtag und Zeitraum recht elegant: Nur die Verhältnisse am Stichtag sind bilanziell zu berücksichtigen und dürfen d...