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Die Änderung eines Jahresabschlusses
Ablauf einer Fehlerkorrektur nach handelsrechtlichen Vorschriften
Bei der Bilanzierung unterlaufen den Unternehmen Fehler. Werden diese später bemerkt, ist die fehlerhafte Bilanz unter u. U. auch nachträglich zu korrigieren. Eine solche Situation tritt z. B. bei Insolvenzen auf, wenn der Insolvenzverwalter auf Sachverhalte stößt, die das Unternehmen bilanziell hätte anders abbilden müssen. Aber auch im laufenden Geschäftsbetrieb stoßen Unternehmen immer wieder auf Sachverhalte, die zu einem früheren Zeitpunkt einer anderen bilanziellen Abbildung bedurft hätten. Dies soll zum Anlass genommen werden, um den Ablauf einer Fehlerkorrektur in Konformität mit den handelsrechtlichen Normen darzustellen. Darüber hinaus wird im Folgenden gezeigt, wann auch in einem fehlerfreien HGB-Abschluss noch Änderungen vorgenommen werden können.
Ebber, infoCenter, Jahresabschluss NWB PAAAB-17515
I. Einleitung
[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 5. Aufl., Herne 2014, § 252 R... und § 325 Rz. 25 Meyer, Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht, 24. Aufl., Herne 2013