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Umsatzsteuerliche Behandlung von Sachzuwendungen und sonstigen Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Anmerkungen zur
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Sachzuwendungen und sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer ist in Abschn. 1.8. UStAE geregelt. Die OFD Niedersachsen hat nun mit ergänzend dazu Stellung genommen.
I. Umsatzsteuerliche Behandlung von gegenüber Arbeitnehmern erbrachtem Sachbezug – Einführung
Erhalten Mitarbeiter von ihren Arbeitgebern neben dem Barlohn auch andere Arten von Leistungen, handelt es sich häufig um Sachzuwendungen. Diese lösen in der Regel nicht nur Lohnsteuer aus, sondern oftmals auch Umsatzsteuer. Vorausgesetzt, sie werden als Gegenleistung für die vom Mitarbeiter erbrachte Arbeitsleistung gewährt. Es handelt sich dann um eine entgeltliche Leistung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, allerdings mit der Besonderheit, dass die für die Arbeitskraft erhaltene Gegenleistung nicht in Geld, sondern in anderer Art erbracht wird.
Wichtig für das Verständnis: Die umsatzsteuerpflichtige Leistung in Form der Gewährung des Sachbezugs erbringt der Arbeitgeber (= Unternehmen) als Entgelt. Als Gegenleistung erhält er die Arbeitskraft. Es handelt sich also um ein tauschähnliches Geschäft. Die vom Arbeitnehmer...