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StuB Nr. 13 vom Seite 507

Personalunterkünfte und Umsatzsteuerfreiheit

StB Michael Seifert, Troisdorf

Nach § 4 Satz 1 Nr. 12 UStG ist steuerfrei

  1. die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen,

  2. die Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zur Nutzung aufgrund eines auf Übertragung des Eigentums gerichteten Vertrags oder Vorvertrags,

  3. die Bestellung, die Übertragung und die Überlassung der Ausübung von dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken.

Nicht befreit sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind.

Das FG Baden-Württemberg hat sich mit Urteil vom - 12 K 2489/09 NWB LAAAE-34364 (EFG 2013 S. 892, Rev. eingelegt, BFH-Az.: V R 7/13) mit der Frage auseinander gesetzt, wie die kurzfristige Beherbergung von Ar...