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Umsatzsteuerpflicht bei Sachbezügen
Neues auf einen Blick:
Ab gelten für Mahlzeiten im Betrieb (sog. Kantinenessen) folgende Sachbezugswerte:
-
für ein Frühstück
-
für ein Mittag- oder Abendessen
Für Restaurant- und Verpflegungsleistungen, zu denen auch die Mahlzeitenabgabe an Arbeitnehmer gehört, galt vom bis der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz galt nicht für die Abgabe von Getränken. Ab gilt für die Mahlzeitenabgabe an Arbeitnehmer wieder der Regelsteuersatz von 19 %.
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Mahlzeitenabgabe an Arbeitnehmer vgl. die ausführlichen Erläuterungen und Beispiele unter der nachfolgenden Nr. 2.
1. Allgemeines
a) Unentgeltliche Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer
Nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UStGgelten unentgeltliche Sachzuwendungen an Arbeitnehmer für dessen privaten Bedarf als Lieferung gegen Entgelt. Aufmerksamkeiten und Leistungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers sind von der Besteuerung ausgenommen (vgl. nachfolgenden Buchstaben b). Diese unentgeltlichen Sachzuwendungen an das Personal werden nur besteuert, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abgegebenen Gegenst...