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StuB Nr. 19 vom Seite 756

Betriebsvorrichtungen ein Bauwerk?

StB Michael Seifert, Troisdorf

Nach dem NWB CAAAE-78957 (BStBl 2015 II S. 682, Kurzinfo StuB 2014 S. 917 NWB MAAAE-80736) sind Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke i. S. von § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG. In ein Bauwerk eingebaute Anlagen seien nur dann Bestandteil des Bauwerks, wenn sie für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Bauwerks von wesentlicher Bedeutung sind.

Die Anlage müsse hierfür eine Funktion für das Bauwerk selbst haben. Im Übrigen komme eine Auslegung des Begriffs des Bauwerks entsprechend der Baubetriebe-Verordnung nicht in Betracht.

Die Finanzverwaltung hat sich mit NWB HAAAE-97192 (BStBl 2015 I S. 623 = Kurzinfo StuB 2015 S. 644 NWB CAAAE-99544) entschlossen, o. g. Urteil des BFH über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Zur Begründung wird auf Folgendes hingewiesen:

Die vom BFH aufgestellte Schlussfolgerung, Betriebsvorrichtungen gehörten stets nicht zu den Bauwerken i. S. des § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG, sei nicht zutreffend. Insbesondere kommt es auf die vom BFH vorgenommene Auslegung des Begriffs des Bauwerks anhand des Bewertungsrechts unionsrechtlich nicht an.

Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und der bisherigen Rech...