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Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
Das Abrechnungssystem zur Vergütung vertragsärztlicher Leistungen unterliegt einem ständigen Wandel. Zudem bestehen hinsichtlich der Abrechnungssystematik auch zwischen den für die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen Unterschiede.
Grundsätzlich basiert die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen auf dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Im Sinne einer Gebührenordnung bestimmt der EBM den Inhalt und den Wert der Leistungen, die ein Vertragsarzt gegenüber seiner Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Rechnung stellen kann. Die Höhe der Gebühren wird auf Landesebene zwischen der jeweiligen KV und den Krankenkassen über den für den EBM geltenden Punktwert jährlich festgelegt. Dabei haben sich die Vertragspartner an dem auf Bundesebene festgelegten Punktwert zu orientieren. Dieser beträgt seit dem 10 Cent. Bei der Festlegung der Punktwerte auf Landesebene können versorgungsspezifische Besonderheiten wie die Sicherstellung unterversorgter Gebiete und/oder die Förderung ausgewählter Leistungen (z. B. im Rahmen der Prävention von Erkrankungen) berücksichtigt werden.
Die Gebührenhöhe einer Le...