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Gesellschafterstreitigkeiten: Berater im Kreuzfeuer
Die Tönnies-Entscheidungen
Bei Gesellschafterstreitigkeiten geraten regelmäßig auch die Berater ins Kreuzfeuer. Jeder Gesellschafter möchte nämlich nach Möglichkeit den ihm genehmen Berater installieren. Dem Berater, den sein unliebsamer Mitgesellschafter favorisiert, wirft er deshalb oft Parteilichkeit bis hin zu pflichtwidrigem oder gar strafbarem Verhalten vor. Dabei entspricht es schon lange der Rechtsprechung des BGH, dass berufstypisches Verhalten keinen Anlass für Vorwürfe bieten kann . Das gilt insbesondere für Steuerberater, die mit der steuerlichen Deklarationsberatung beauftragt und für die zugrunde liegenden unternehmerischen Entscheidungen nicht verantwortlich sind. Dem Grundsatz, dass Gesellschafter ihren Streit nicht auf dem Rücken von Beratern austragen dürfen, tragen zwei neue Entscheidungen des LG Bielefeld Rechnung. Diese betrafen den traditionsreichen Fleischkonzern Tönnies.
Schmitz/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, Herne 2013 NWB OAAAE-33300
Bei vermeintlich treuwidriger Stimmverweigerung kommt nur eine Klage auf positive Stimmabgabe in Betracht. Eine Beschlussfeststellungsklage gegen die Gesellschaft is...